BEM ruft Sonderkommission Ladeinfrastruktur ein

Ein Empfehlungspapier des BEM bietet eine branchenübergreifende Lösung zur Ladeinfrastruktur an.

Der BEM; kritisiert unter anderem, dass das Schnellladen aktuell nur für Pkw flächendeckend behandelt wird. Für Nutzfahrzeuge wäre es aber noch wichtiger.  | Foto: G. Soller
Der BEM; kritisiert unter anderem, dass das Schnellladen aktuell nur für Pkw flächendeckend behandelt wird. Für Nutzfahrzeuge wäre es aber noch wichtiger. | Foto: G. Soller
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

In der Auseinandersetzung um die notwendige technische Ausstattung von Ladesäulen für den flächendeckenden Roll-out der Elektromobilität in Deutschland hat der Bundesverband eMobilität (BEM) eine Sonderkommission einberufen. Über 80 Teilnehmer und Teilnehmerinnen folgten der Einladung und berieten am Dienstag über die verschiedenen Konfliktlinien, die sich an der Schnittstelle zwischen Mobilitätssektor, Infrastruktur, Soft- und Hardware sowie Payment & Kreditwirtschaft ergeben. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ladesäulenverordnung wird branchenübergreifend als risikoreich und unpraktikabel gesehen. 

Widersprüche beim öffentlichen Laden

Ausgehend von dem gemeinsamen Verständnis, Ladesäulen für die Verbraucher einfach, barrierefrei und europakonform zu entwickeln und gleichzeitig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für zügigen Umweltschutz anzustreben, entstand in der Runde der Vorschlag für verschiedene Ausnahmeregelungen. Die jetzige Fassung der Ladesäulenverordnung sieht etwa vor, dass Ladepunkte bei Arbeitgebern nicht zwingend öffentliche Ladepunkte sein müssen, im Einzelhandel und bei Kundenparkplätzen dagegen schon – was einen Widerspruch darstellt: Sie alle sind Ladepunkte auf privatem Boden. Um ungleiche beziehungsweise ungerechtfertigte Eingriffe hier zu vermeiden, können die Ladepunkte im Einzelhandel und auf Kundenparkplätzen nicht per se als öffentlich, sondern als privat eingestuft werden, es sei denn, der Einzelhandel definiert sie selbst um. 

Für alle öffentlichen Ladepunkte ist nach den Plänen der Bundesregierung gegenwärtig die Zahlung via Kredit- und Debitkarten mit Terminal und Pin-Eingabe vordefiniert. Diese Vorgabe ist mit hohen technischen Anforderungen verbunden, die den Um- und Aufbau flächendeckender Ladeinfrastruktur schwierig, zeit- und kostenintensiv machen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, könnten speziell Normalladepunkte von der Pin-Pad-Pflicht befreit werden. Eine solche Befreiung vom Pin-Verfahren bedarf einer Prüfung durch die oberste Finanzbehörde des Bundes, die nunmehr angeregt wurde. 

Schnellladen wird vor allem für Nutzfahrzeuge noch wichtiger

Bezüglich des ebenfalls diskutierten Schnellladegesetzes wurde in der Kommission die Einschätzung geteilt, dass es sich bei dem Vorschlag um ein Pkw-Gesetz handelt, welches andere Fahrzeugarten nicht regelt beziehungsweise deren Angelegenheiten in anderen Normen verarbeitet werden müssten. So sind etwa Lkw, eTrailer oder behindertengerechte Fahrzeuge mit den derzeitigen Plänen der Regierung künftig nicht aufladbar an öffentlicher Ladeinfrastruktur, was den Erwartungen an das Gesetz nicht gerecht wird.

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