Zoll genießt das Wohlwollen der Gerichte

Bei einer Infoveranstaltung des TVD Baden-Württemberg informierten zwei Rechtsanwälte über das Vorgehen des Zolls bei Taxiunternehmen und gaben Tipps für den Umgang mit den Behörden.

Dietmar Fund

Seit 2004 wird der Zoll für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. Bei einem Anfangsverdacht bekommt er über die Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht recht leicht einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt. Der Beschluss erstreckt sich in der Regel auf den Betriebssitz, die Wohnung des Inhabers und auf Unterlagen seines Steuerberaters. Die Dinge, die im Beschluss aufgeführt sind, muss der Unternehmer den Mitarbeitern des Zolls aushändigen. Diese Basisinformationen gaben Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal und sein Rechtsanwaltskollege Christian Andorfer bei einer Infoveranstaltung, die Thomas Laschuk, der Vorsitzende des TVD Baden-Württemberg, am 1. Juli 2014 in Karlsruhe organisiert hatte.

Laut Tuengerthal stützte sich der Zoll bei einer Ende April 2014 durchgeführten Aktion gegen Karlsruher Taxiunternehmer auf Beschlüsse, die vom Verdacht der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben ausgingen. In solchen Fällen dauere es oft ein Jahr oder länger, bis der Schlussbericht des Zolls vorliege. Der ermittle dann mit Hilfe der Rentenversicherung Bund die sofort zu entrichtenden Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge. Eine weitere Folge seien kurzfristig nachzuzahlende Steuern, jahrelang dauernde Strafverfahren sowie langjährige steuer- und sozialrechtliche Verfahren.

Tuengerthal riet den 18 anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmern dringend dazu, nichts einfach hinzunehmen, egal, ob es um ein Bußgeld oder ein Strafverfahren gehe. Sonst bekomme man sein Vergehen später immer wieder „aufs Butterbrot geschmiert“, egal, ob es um ein Bußgeld oder eine Strafsache gehe. Die beiden Rechtsanwälte betonten mehrmals, dass auch für eine auf den Umsatz bezogene Komponente der Entlohnung Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden müssten. Dass Fahrer Schwarzzahlungen hinnehmen oder sogar auf sie pochen, gelte rechtlich als Beihilfe zur Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben.

Wie ein Kollege aus Karlsruhe berichtete, hat der Zoll dort in den Wohnungen einiger Fahrer die brisantesten Dokumente gefunden. Sie hätten detaillierte Aufzeichnungen über tägliche Einnahmen, Trinkgelder und Schummeleien geführt, die sich über Jahre hinweg erstreckt hätten. Er vermute, dass Anzeigen solcher Fahrer die Ursache der Karlsruher Razzia gewesen seien. Er als Mehrwagenunternehmer in der Stadt schätze, dass die schwer zu kontrollierenden Stadtfahrer durchschnittlich zehn Prozent des Umsatzes in die eigene Tasche wirtschafteten.

Laut Thomas Laschuk, dem Vorsitzenden des TVD Baden-Württemberg, ist eine weitere Infoveranstaltung dieser Art in Stuttgart geplant. Interessenten können sich danach bei ihm oder beim 2. Vorsitzenden Uwe Schwarzenberg in Sindelfingen erkundigen. Die Kontaktdaten beider Verbandsvertreter sind auf www.tvd-bw.de unter der Rubrik „Vorstand“ zu finden.

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