Verurteilt: Taxiunternehmer ließ schwarzfahren

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilte das Amtsgericht Traunstein jetzt einen Taxiunternehmer, der seine Fahrer zu gering oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Redaktion (allg.)

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Traunstein konnten dem Unternehmer in über 100 Fällen Sozialversicherungsbetrug nachweisen.

Über einen Zeitraum von fast vier Jahren hatte der Unternehmer die meisten seiner voll versicherungspflichtigen Taxifahrer entweder als Geringverdiener oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Außerdem beschäftigte er zwei Fahrer, die Arbeitslosengeld II bezogen, als Vollzeitkräfte. Er bescheinigte ihnen zudem, dass sie lediglich 200 Euro im Monat verdienten.

Mit dieser Masche kassierten die Leistungsbezieher doppelt und waren deshalb bereits zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden.

Insgesamt entstand den Sozialkassen ein Schaden von mehr als 120.000 Euro. Weil der Unternehmer voll geständig und nicht vorbestraft war, wurde die Vollstreckung der 17-monatigen Freiheitsstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

(sk)
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