Tachostand sollte auf Werkstattrechnungen stehen

Der Deutsche Anwaltverein weist darauf hin, dass der in Fahrzeugschlüsseln gespeicherte Kilometerstand vom Tachostand abweichen kann.
Der Tachostand sollte korrekt auf jeder Werkstattrechnung stehen. (Foto: Dietmar Fund)
Der Tachostand sollte korrekt auf jeder Werkstattrechnung stehen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wer sein Fahrzeug in die Werkstatt bringt, sollte darauf achten, dass der Tachostand auf der Rechnung vermerkt wird. Oftmals würden die Werkstätten nur die Daten aus dem Fahrzeugschlüssel ablesen und notieren, die aber vom tatsächlichen Tachostand abweichen könnten. Das könnte den Fahrzeughalter bei einem nachfolgenden Diebstahl in arge Erklärungsnöte bringen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein hin.

Eine Versicherung könnte eine stark abweichende, aus dem Schlüssel ausgelesene Laufleistung schlimmstenfalls als versuchten Versicherungsbetrug werten, warnen die Anwälte. Zudem könne die Finanzverwaltung den Haltern, die ein Fahrtenbuch führen, in einer solchen Situation unangenehme Fragen stellen.

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