Bewährung wegen Steuerbetrug: „Schuld des Steuerberaters“

Wegen Steuerhinterziehung von rund 100.000 Euro ist ein ehemaliger Taxiunternehmer zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er habe sich auf die Angaben seines Steuerberaters verlassen, äußerte sich der Verurteilte.
Redaktion (allg.)

Laut einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) wurde am 4.12.2013 ein ehemaliger Taxiunternehmer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwischen 2006 und 2010 Lohnsteuer und Sozialabgaben in Höhe von 100.000 Euro hinterzogen hat.

Den Betrug hat der 59-jährige Unternehmer während der Verhandlung eingeräumt. „Ich kann das nicht widerlegen“, wird er in der WAZ zitiert. Der Steuerberater hätte ihm nie etwas gesagt. Diesem will der Unternehmer stets alle Unterlagen übergeben haben, im Glauben, alles laufe ordnungsgemäß – was aber offenkundig nicht passierte. Zitat aus der WAZ: „Der Steuerberater hatte nach Meinung des Angeklagten schludrig gehandelt. Nur: Nachgeprüft, ob Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden, hatte er auch nicht. Dazu wäre er als Arbeitgeber eigentlich verpflichtet gewesen.“

Der Angeklagte hatte sich 1984 selbständig gemacht und sein Unternehmen stetig vergrößert. 2012 ging die Firma insolvent. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Fuhrparks würden gepfändet werden, reichen aber nicht aus, um die entstandene Steuerschuld zurückzahlen zu können.

Man prüfe derzeit Regressforderungen gegenüber dem Steuerberater, gab der Verteidiger des Taxiunternehmers gegenüber der WAZ zu Protokoll.

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