Keine Gefängnisstrafen für ehemalige Hansa-Funk-Vorstände

Drei ehemalige Vorstände der Hamburger Taxigenossenschaft Hansa-Funk müssen entgegen eines ersten Urteils nun doch nicht ins Gefängnis. In einer Berufungsverhandlung milderte das Hamburger Landgericht die Strafen ab.
Redaktion (allg.)

Der Ursprung dieses Verfahrens hat innerhalb der Taxibranche weit über die Hamburger Grenzen hinaus für Aufsehen gesorgt. Mit Hilfe von Schwarzen Kassen hat die Hamburger Taxizentrale Hansa-Funk unter anderem Marketingmaßnahmen für die Kundenakquisition finanziert. Die drei ehemaligen Vorstände Jürgen K., Rolf H. und Manfred G. wurden dafür zur Verantwortung gezogen und in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 30, 24 und 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt (taxi heute kommentierte dieses Urteil in seiner Printausgabe Februar 2012).

Alle drei Beteiligten waren gegen das Urteil des Hamburger Amtsgerichts (Az 941 Js 5550 JS 10/09 (547/09) in Berufung gegangen, weshalb es nun letzte Woche vor dem Hamburger Landgericht abermals zu einem Urteilsspruch kam, der aus Sicht der Betroffenen deutlich milder ausfiel: Die ausgesprochenen Haftstrafen wurden um einige Monate reduziert und auf Bewährung ausgesetzt, so dass ihnen der Gang ins Gefängnis nun erspart bleibt.

Als strafmildernd bewertete das Gericht dabei die Reue, die laut übereinstimmender Aussagen verschiedener Prozessbeobachter alle drei Angeklagten während der Berufungsverhandlung zeigten. Jürgen K. sagte, er bereue am meisten, nicht die Kraft gehabt zu haben, gegen das System der schwarzen Kassen anzugehen. Als K. Vorsitzender wurde, hätte das System schon seit 26 Jahren bestanden.

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