Prozessauftakt in Konstanz: Bodensee-Opfer bleibt gelähmt

Mit einer martialischen Sturmmaske über dem Gesicht und Fesseln an den Füßen wurde der mutmaßliche „Taximörder vom Bodensee“ gestern ins Landgericht Konstanz geführt. Er schweigt weiter zu den Vorwürfen. Dafür wurden erste Details zu den Taten und zum Zustand des überlebenden Opfers bekannt.
Redaktion (allg.)

Der 28-jährige Angeklagte Andrej W. soll im Juni des vergangenen Jahres in Hagnau eine 32-jährige Taxifahrerin erstochen und eine in Singen eine Kollegin brutal verletzt und vergewaltigt haben. Wie gestern bekannt wurde, wird, die 44-Jährige aufgrund der ihr zugefügten schweren Stichverletzungen dauerhaft halbseitig gelähmt bleiben.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte Andrej W., der durch die an den Tatorten sichergestellten DNA-Spuren schwer belastet wird, sein erstes Opfer am 8. Juni 2010 in Singen mit vorgehaltenem Messer auf einen abgelegenen Feldweg dirigiert, ihr dort in Tötungsabsicht in den Hals gestochen und sie später, als er sie für tot hielt, zweimal vergewaltigt und anschließend beraubt.

Am darauffolgenden Tag soll er im rund 50 Kilometer entfernten Hagnau wieder eine Taxifahrerin in ihrem Wagen mit einem Messer angegriffen haben. Die 32-Jährige erlag am Tatort ihren Verletzungen. Auch an seinem zweiten Opfer habe er sich vergehen wollen, so die Staatsanwaltschaft, die eine „nekrophile Neigung“, ein auf Leichen gerichtetes sexuelles Verlangen, des Angeklagten vermutet. Ein versehentlich ausgelöster Alarm am Taxi habe den Missbrauch der Fahrerin in Hagnau aber verhindert. Der Täter sei daraufhin mit dem Bargeld der Getöteten zu Fuss geflüchtet.

Inwieweit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der Realität entspricht, soll in den folgenden Sitzungstagen anhand von insgesamt 45 Zeugenaussagen geklärt werden. In dieser Woche steht die Tat in Singen im Vordergrund, in der kommenden Woche wird der Mord in Hagnau Gegenstand der Hauptverhandlung sein. Der Vorsitzende Richter wies zum Prozessauftakt darauf hin, dass bei einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Urteil wird für den 8. Februar erwartet.

(sk)
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