Ubers Zuschüsse sind nur die halbe Miete

Die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main und ein Verbraucherschützer finden, dass der neueste Ansatz des App-Vermittlers zu kurz greift.
Dietmar Fund

Das US-Unternehmen Uber will seinen Fahrern ab dem Sommer den Personenbeförderungsschein und die Prüfung als Taxi- oder Mietwagenunternehmer finanzieren. Das verkündete der deutsche Uber-Sprecher Fabien Nestmann Ende März in der „Wirtschaftswoche“.

Hans-Peter Kratz, Vorsitzender der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Personenbeförderungsschein und das Bestehen der Unternehmerprüfung nur die allerersten Schritte seien, wenn man gewerblich Personen transportieren wolle. Die Bewerber müssten außerdem ein Gewerbe anmelden, eine Konzession beantragen sowie ihr Fahrzeug entsprechend zulassen und versichern.

In diese Kerbe hieb inzwischen auch der Verbraucherschützer Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, den die „taz“ zitierte. Die Haftungsproblematik beim Konzept von Uber bleibe. Es sei nicht bekannt, welche Versicherung Uber zur Absicherung seiner Fahrer einsetzen wolle und zu welchen Bedingungen. Laut der Stiftung Warentest könne eine Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Versicherter unangemeldete gewerbliche Fahrten tätige, Nachzahlungen verlangen. Dies gelte unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen sei oder nicht.
 

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