Köln: Prozess um Taxi-Überfall wird neu aufgerollt

Seit dem vergangenen Freitag muss sich ein 22-Jähriger, der wegen zweier brutaler Überfälle auf Taxifahrer bereits verurteilt worden war, erneut vor Gericht verantworten. Grund: Die Revision des damaligen Urteils vor dem BGH hatte Erfolg.
Redaktion (allg.)

Der Mann war im November 2009 vom Kölner Landgericht nach zwei Überfällen auf Taxifahrer zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Er hatte zugegeben, die beiden im Mai und Juni 2006 brutal überfallen und ausgeraubt zu haben.

In einem Fall hatte er einen 67-jährigen Fahrer durch mehrere Hiebe mit einem Teleskop-Schlagstock derart schwer zugerichtet, dass dessen Gesicht wohl für immer entstellt bleiben wird und er 60 Prozent seiner Sehkraft verlor. Die Verwendung der Waffe hatte der Täter im ersten Prozess allerdings bestritten und behauptet, er habe „lediglich mit Fäusten“ zugeschlagen. Daran hielt er bis zum Schluss der Verhandlung fest, obwohl Rechtsmediziner dies anhand der Art der Verletzungen als „völlig ausgeschlossen“ bewerteten.

Das Landgericht war seinerzeit zwar von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, hatte aber konstatiert, dass der Angeklagte „strafbefreiend vom Tötungsversuch zurückgetreten“ sei. Hiergegen richtete sich schließlich auch die eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, die die Tat des damals 20-Jährigen als versuchten Mord wertete.

So sah es auch der Bundesgerichtshof: „Der Angeklagte nahm bei den Schlägen den Tod des Geschädigten billigend in Kauf“, urteilten die obersten Richter. Deshalb komme eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durchaus in Betracht, dies sei aber in erster Instanz nicht hinreichend überprüft worden.

Die Bundesrichter hoben das Urteil in ihrer Entscheidung vom 20. Oktober 2010 (Az.: 2 StR 434/10) auf und verwiesen es an eine andere Strafkammer des Landgerichts, wo der Fall nun seit Freitag juristisch neu bewertet wird. Mit einem Urteil wird am 19. April gerechnet.

(sk)
Logobanner Liste (Views)