VDEK Brandenburg will weniger für Krankenfahrten zahlen

Der Verband der Ersatzkassen hat sehr kurzfristig angekündigt, die Vergütungen ab Mai 2022 zu senken, anstatt sie an die stark erhöhten Kraftstoffpreise und die weiteren Erhöhungen des Mindestlohns anzupassen.

Anstatt die stärkere Belastung der Krankenfahrten durchführenden Taxi- und Mietwagenbetriebe zu berücksichtigen, will der vdek-Landesverband offenbar seine Konditionen verschlechtern. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
Anstatt die stärkere Belastung der Krankenfahrten durchführenden Taxi- und Mietwagenbetriebe zu berücksichtigen, will der vdek-Landesverband offenbar seine Konditionen verschlechtern. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
Dietmar Fund

Die Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat mit Schreiben vom 26. April 2022 Taxi- und Mietwagenbetrieben in den beiden Bundesländern angekündigt, die von ihnen und mehreren Taxiverbänden anerkannte Rahmenvereinbarung für Krankenfahrten zum 1. Mai 2022 „anzupassen“. Diese Anpassung werde auch im Namen des BKK Landesverbandes Mitte, der IKK Brandenburg und Berlin, der Regionaldirektion Cottbus der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgesprochen. Darauf weist Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Möhring hin, Inhaber des Taxi- und Mietwagenunternehmens Easy Taxi in Blankenfelde-Mahlow.

Wie er schreibt, bedeutet die „Anpassung“ nicht etwa, dass sich die stark gestiegenen Kraftstoffpreise und die kommenden beiden Erhöhungen des Mindestlohns in verbesserten Konditionen widerspiegeln. Ganz im Gegenteil: Für ihn brächten sie monatliche Einbußen von rund 5.000 Euro, klagt der Unternehmer. Die vdek gehe praktisch zurück auf Konditionen vor der Tarifanpassung 2015. Der alte Vertrag sei so strukturiert gewesen, dass bis 20 Kilometer nach Taxi-Tarifordnung gefahren worden sei und ab dem 21. Kilometer für 1,30 Euro pro Kilometer.

Das 7 DIN A4-Seiten umfassende Schreiben, das taxi heute vorliegt, führt für Fahrten mit Taxis oder Mietwagen eine Kurzstreckenpauschale bis 5 Besetzt-Kilometer von 13,00 Euro auf. Die Grundpauschale beträgt 6,00 Euro. Krankenfahrten bis 20 Besetzt-Kilometer sollen mit 1,65 Euro pro Besetzt-Kilometer vergütet werden. Ab dem 21. bis zum 50. Besetzt-Kilometer soll dieser Satz auf 1,50 Euro fallen. Ab dem 51. bis zum 100. Besetz-Kilometer fällt er auf 1,35 Euro und ab dem 101. Besetzt-Kilometer auf 1,30 Euro. Für den „Mehrpersonentransport“ ist ein zusätzliches Entgelt von 30 Cent je Besetzt-Kilometer vorgesehen.

Mit diesen Vergütungen seien sämtliche Aufwendungen abgegolten. Anfahrtskilometer, Wartezeiten sowie Zuschläge für Überstunden beziehungsweise Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit seien „nicht berechnungsfähig“, heißt es in dem Schreiben weiter. Eingeschlossen sei auch die gegebenenfalls erforderliche Hilfeleistung während der gesamten Beförderungsdauer. Sie schließe auch die Wegstrecke vom und zum Fahrzeug ein.

Die neue Rahmenvereinbarung Krankenfahrten für gehfähige Patienten soll erst zum 31. Dezember 2023 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden können.

Der zuständige Ansprechpartner in der Landesvertretung der vdek, der den Brief verschickt hat, war am 2. Mai 2022 für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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