Die Handschrift von Gisela Spitzlei, der Vorsitzenden des Ausschusses Krankenfahrten, trägt ein Rundschreiben mit wichtigen Hinweisen für Krankenfahrten ab 2023, das der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) am 15. Dezember 2022 verschickt hat. Ihm beigefügt sind drei aktualisierte Merkblätter: Ein Patientenblatt, ein Unternehmerblatt und ein Dokument, das sich zur Weitergabe an Arztpraxen eignen soll. Alle drei können als pdf-Dateien im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.
Der BVTM gibt seinen Mitgliedern begleitend einige Hinweise zu teilweise diffizilen Änderungen. Besonders wichtig ist die Information, dass Krankenkassen Fahrten, die nicht vom ausstellenden Arzt oder einem Krankenhaus ausgehen oder dorthin führen, nur dann vorab genehmigen beziehungsweise übernehmen, wenn unter „Behandlungsort“ ausdrücklich das abweichende Behandlungsziel benannt ist. Das gelte auch dann, wenn die dort erforderliche Behandlung unmittelbar mit dem genehmigten Behandlungsgrund zusammenhänge.
„Auch anderen Abholorte als die im Adressfeld genannte Anschrift sind ausdrücklich unter ´Sonstiges´ vom ausstellenden Arzt anzugeben und führen gegebenenfalls zu der Verpflichtung einer neuen vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse“, heißt es im BVTM-Rundschreiben weiter.
Ein weiterer wichtiger Ratschlag: „Weisen Sie Ihre Patienten frühzeitig auf den Ablauf der Genehmigung und die eventuelle Beantragung einer Verlängerung hin, da immer mehr Krankenkassen eine rückwirkende Genehmigung bei nicht fristgerecht eingegangenen Anträgen ablehnen.“
Gisela Spitzlei war ursprünglich Taxiunternehmerin in Kerpen und hat mir ihren dabei gewonnenen Erfahrungen ein Dienstleistungsunternehmen für die Abrechnung von Krankenfahrten gegründet. Sie arbeitet nach wie vor im Ausschuss für Krankenfahrten des BVTM mit, obwohl ihr Landesverband im konkurrierenden Taxi- und Mietwagenverband Deutschland organisiert ist.
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