Liegen im Liege-Mietwagen sind plötzlich umstritten

Der Verband VSPV nimmt Stellung gegen ein Gerichtsurteil, das Liegen in einem Liege-Mietwagen als wettbewerbswidrig beurteilt hat.

Manche Mietwagenbetriebe haben im Liegendtransport ein starkes Standbein und wären von einer Verlagerung in den qualifizierten Rettungsdienst stark betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
Manche Mietwagenbetriebe haben im Liegendtransport ein starkes Standbein und wären von einer Verlagerung in den qualifizierten Rettungsdienst stark betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit einer Entscheidung vom 24. Juni 2021 den Einsatz einer der DIN-Norm EN 165 entsprechenden Liege in einem Liege-Mietwagen als wettbewerbswidrig beurteilt. Diese Entscheidung mit dem Aktenzeichen 4 U 184/20 beurteilt der Verband des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. als Einzelfall. Mit einer Pressemitteilung vom 2. September 2021 hat der VSPV gegen die Rechtsposition des OLG Hamm Stellung bezogen. Er vertritt unter anderem Taxi- und Mietwagenbetriebe in Nordrhein-Westfalen und ist im Bereich Krankentransport und Notfall-Rettungsdienst bundesweit tätig.

Der VSPV beruft sich auf technische Eckpunkte, die der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ bereits 2002 getroffen hat, die Verkehrsministerien von Ländern wie Nordrhein-Westfalen durch Erlasse als verbindlich verfügt hätten. Demnach seien beim nicht qualifizierten Krankentransport die Liegeplätze nach DIN 75080 beziehungsweise DIN EN 1789 positiv zu prüfen und die darin verwendeten Tragen sollten der DIN EN 1865 entsprechen.

Würde man eine Million Fahrten pro Jahr, die in Nordrhein-Westfalen mit entsprechend ausgestatteten Liege-Mietwagen durchgeführt werden, beanstanden und stattdessen mit dem qualifizierten Rettungsdienst durchführen, käme auf die Krankenkassen allein in Nordrhein-Westfalen eine Mehrbelastung im dreistelligen Millionenbereich zu, argumentiert VSPV-Geschäftsführer Jörg Beer. Zudem käme es zu „schwerwiegenden Versorgungsengpässen bei der Beförderung von liegenden Patienten“.

Der Verband schreibt, er habe für seine Position Unterstützung aus dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Laut einem Mitarbeiter des Ministeriums werde weder aus zulassungsrechtlicher noch aus personenbeförderungsrechtlicher Sicht ein Genehmigungsentzug durch die Straßenverkehrsämter für erforderlich gehalten.

Derzeit laufen viele Liegend-Mietwagen laut Geschäftsführer Sascha Waltemate in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und ansonsten nur vereinzelt. Ursprünglich hätten sieben Bundesländer dem Einsatz Liegend-Mietwagen auf der Basis der 2002 getroffenen Regelung zugestimmt.

Der VSPV hat das Urteil des OLG Hamm Interessierten zur Verfügung gestellt. Es kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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