Widerspruch der AOK abgewiesen

Im Streit um die Beförderungsgebühren bei Krankenfahrten im Ortenaukreis ist eine Entscheidung gefallen: Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Widerspruch der AOK abgewiesen.
Redaktion (allg.)

Dem vorangegangen war eine Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis. Dieses hatte die Sondervereinbarung zwischen der AOK Baden-Württemberg und den Taxiverbänden über 63 Cent Kilometerpauschale bei Krankenfahrten für ungültig erklärt. Gegen diese Entscheidung legte die AOK Ortenau Widerspruch ein (wir berichteten darüber ausführlich in unserem Thema des Monats Februar). Ohne Erfolg, wie sich nun herausstellte. Denn dieser Widerspruch wurde nun vom Regierungspräsidium abgewiesen. Begründung: Die AOK sei überhaupt nicht zum Widerspruch berechtigt gewesen, da die rechtliche Regelung nur die Taxiunternehmer des Ortenaukreises, nicht aber die AOK betreffe. Die Krankenkasse dürfe bei ihrem Wunsch nach Wirtschaftlichkeit nicht die gesetzlich festgelegten Taxitarife aushebeln.

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