20.05.2005
Redaktion (allg.)
Über zwei Jahre lang konnten sich die Krankenkassen, allen voran die AOK und der Verband der Taxi- und Mietwagenunternehmen Region Stuttgart e.V. nicht einigen. Am Schluss stieg der Taxiverband sogar aus den Verhandlungen aus und beförderte AOK-Patienten nur mehr gegen Barzahlung. Die von der AOK immer wieder vorgebrachten Tarifangebote waren wirtschaftlich nicht hinnehmbar. Eine öffentlichkeitswirksame Taxi-Demo durch die Stuttgarter Innenstadt bildete den Höhe- und Wendepunkt des Streits (taxi heute berichtet in seiner aktuellen Printausgabe ausführlich über den Konflikt).
An einer wenige Tage nach dem öffentlichen Protest anberaumten Verhandlungsrunde zwischen Verband und Ersatzkassen nahmen überraschenderweise auch Vertreter der AOK teil. Erstmals, so berichtete Verbandschef Peter Kristan gegenüber taxi heute, wurden die Einwände des Taxigewerbes, warum man zu den vorgeschlagenen Tarifen nicht fahren könne, ernst genommen. Innerhalb weniger Stunden einigte man sich auf einen Vertrag, der zu größten Teilen den Anforderungen des Taxigewerbes entsprach.
Entscheidend für den Verhandlungserfolg war dabei vor allem die Tatsache, dass sich die Taxiunternehmer verpflichteten, künftig Gemeinschaftsfahrten durchzuführen. Damit konnte den Kassen glaubhaft vorgerechnet werden, dass die Fahrten letztendlich günstiger werden, wenn sie gesammelt zum Taxitarif gefahren werden, als bisher einzeln für 50 Cent pro Kilometer.
Konkret sieht der Vertrag folgende Vereinbarungen vor:
- Die Taxiunternehmer bzw. Taxizentralen im Verbandsbereich verpflichten sich, Krankenfahrten als Gemeinschaftsfahrten kassenartenübergreifend zu organisieren und durchzuführen.
- Die Vergütung der Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes erfolgt nach dem gültigen Taxitarif. Bei Fahrten außerhalb des Tarifgeltungsbereiches erfolgt die Hinfahrt nach Taxitarif, die Rückfahrt zum halben Preis. Eine Wartezeit ist darin eingeschlossen, sofern sie unter drei Stunden liegt. Längere Wartezeiten werden ab der vierten Stunde mit 30 Cent pro Minute vergütet.
- Die mit den Krankenkassen abrechnende Stelle erhält für jede durchgeführte Gemeinschaftsfahrt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages.
- In einem eigenen Paragraphen versichern die Krankenkassen, während der Laufzeit auf weitere Internetausschreibungen der Fahrten zu verzichten.
- Die Vertragslaufzeit wurde vorerst auf drei Monate beschränkt. Danach sollen die Auswirkungen analysiert und unter den Vertragsparteien besprochen werden.
Der Vertrag tritt zum 1.7.05 in Kraft und gilt für in Baden Württemberg Versicherte der AOK, VdAK, IKK, AEV, Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Bundesknappschaft.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die Online-Meldung „Kommentar“ und unsere „Frage des Monats“.