Taxi-Bundesverband: Neues Muster 4 für Taxi-Krankenfahrten

Schon ab dem 1. Juli soll nur noch ein neues Muster 4 der Verordnung einer Krankenbeförderung in Taxis und Mietwagen eingesetzt werden.

Ab dem 1. Juli sollten Taxifahrer die „Transportscheine“ alias „Verordnung einer Krankenbeförderung“ noch genauer anschauen. (Foto: Dietmar Fund)
Ab dem 1. Juli sollten Taxifahrer die „Transportscheine“ alias „Verordnung einer Krankenbeförderung“ noch genauer anschauen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Schon ab dem 1. Juli 2020 und nicht erst wie geplant am 1. Oktober 2020 soll bei Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen ein neues „Muster 4“ der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ zum Einsatz kommen. Das hat der GKV-Spitzenverband dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. kurzfristig mitgeteilt, der seine Mitglieder am 9. Juni 2020 darüber mit einem Rundschreiben informierte.

Demnach wurden in das neue Formular Genehmigungserleichterungen für Personen mit bestimmten Merkzeichen oder Mobilitätseinschränkungen eingearbeitet. Auch andere Anregungen des Fachausschusses „Krankenfahrten“ des Bundesverbandes seien berücksichtigt worden, wenngleich auch nicht alle Verbesserungsvorschläge der Praktiker, schreibt der Taxi-Dachverband.

Der Fachausschuss und der Taxi-Bundesverband kritisieren die kurzfristige Einführung des neuen Formulars. Nach den bisher gemachten Erfahrungen sei davon auszugehen, dass das neue Formular nicht so kurzfristig flächendeckend in allen Arztpraxen zur Verfügung stehe und auch nicht in deren Softwarelösungen eingearbeitet sei. Erfahrungsgemäß würden in den Praxen alte Formulare erst einmal aufgebraucht, obwohl die Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschrieben habe, dies sei nicht zulässig.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt den Taxi- und Mietwagenunternehmern, Verordnungen einer Krankenbeförderung nur noch auf dem neuen Formular entgegenzunehmen. Es ist an der Fußnote „Muster 4 (7.2020)“ zu erkennen und kann im Downloadbereich zu dieser Meldung als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Der Rat von taxi heute: Unternehmer sollten ihre Auftraggeber in Arztpraxen und Krankenhäusern am besten sofort auf das neue Formular aufmerksam machen und nachfragen, ob sie es sich schon besorgt haben.

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