Bei der Werbung ist nur „Krankentransport“ kritisch

Taxi- und Mietwagenunternehmer ohne entsprechende Genehmigung müssen nur diesen Begriff vermeiden, nicht aber das Wort „Krankenfahrten“.
Mit „Krankenfahrten“ dürfen Taxiunternehmer werben, mit „Krankentransporten“ nur, wenn sie dafür eine spezielle Lizenz besitzen. (Foto: Dietmar Fund)
Mit „Krankenfahrten“ dürfen Taxiunternehmer werben, mit „Krankentransporten“ nur, wenn sie dafür eine spezielle Lizenz besitzen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der alte journalistische Grundsatz, Begriffe in einem Text nicht zu oft zu wiederholen und sie besser zu umschreiben, hat zu einem Fehler in der Meldung „Vorsicht mit dem Wort Krankentransport in der Werbung“ geführt. Der online und in taxi heute 1-2/2016 veröffentlichte Kurztext bezog sich auf ein Urteil mit dem Aktenzeichen 1 HK O 2511/14, das gegen einen Taxiunternehmen ergangen ist, der auf seiner Internetseite mit dem Wort „Krankentransporte“ geworben hatte. Nur diese Bezeichnung war in dem Verfahren moniert worden, nicht jedoch das Wort „Krankenfahrten“, das an einer Stelle fälschlicherweise verwendet worden war.

Die Pressesprecherin des Landgerichts München II ergänzte auf Anfrage von taxi heute, das Urteil sei so zu lesen, dass Taxiunternehmen ohne spezielle Genehmigung für Krankentransporte nicht mit dem Ausdruck „Krankentransporte“ werben dürfe. Die Beklagte habe zwar inzwischen Berufung eingelegt, aber es sei ein Vergleich bezüglich der Abmahnkosten geschlossen worden.

In dem Urteil, das taxi heute inzwischen vorliegt, war nur die Verwendung des Begriffes „Krankentransporte“ untersagt worden. Das von einem Krankentransportunternehmen verklagte Taxiunternehmen hatte bis zur Verhandlung auf seiner Homepage bereits das Wort „Krankentransporte“ durch „Krankenfahrten“ ersetzt.

In der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß, zwar könne ärztliches Fachpersonal zwischen diesen beiden Beförderungsarten unterscheiden, Patienten und Verbraucher allerdings nicht. Deshalb habe es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gehandelt.
 

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