Thüringen: Krankenfahrten fast nur noch gegen Bares

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. informiert darüber, dass zwischen einem Großteil der Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer und den Krankenkassen DAK und der Barmer-GEK ab dem 01. Januar 2013 keine Verträge zur Durchführung von Krankenfahrten mehr bestehen und Versicherte deshalb nur noch nach den geltenden Taxitarifen befördert werden.
Redaktion (allg.)

Da ab dem Jahreswechsel in Thüringen keine Rahmenverträge zwischen dem Taxi- und Mietwagengewerbe und den Kassen DAK und Barmer-GEK bestehen, werden alle Versicherten der beiden Kassen ab dem 01.01.2013 nicht mehr aufgrund der ärztlichen Verordnung befördert, wo lediglich eine geringe Zuzahlung vom Versicherten entrichtet werden musste, sondern nach dem ortsüblichen Taxitarif. Versicherte müssen am Ende der Fahrt den vollen Fahrpreis laut Taxameter in bar entrichten und bekommen die Fahrt quittiert.

Das gleiche gilt laut dem thüringischen Landesverband auch für Versicherte der AOK-Plus im Saale-Holzland-Kreis und in der Stadt Erfurt, deren Fahrten aufgrund eines gekündigten Vertrages mit der Kasse ab dem 1. Januar ebenfalls nach Tarif abgerechnet werden.

Hintergrund für diese Maßnahmen gegenüber der DAK und der Barmer–GEK seien neue Einzelverträge und damit verbunden Kürzungen der Beförderungsentgelte von bis zu 14 Prozent und dies bei stetig steigenden Kosten der Taxi- und Mietwagenunternehmer. Ähnliches gelte bei der AOK–Plus. Die habe zwar die Beförderungsentgelte leicht erhöht, dennoch sei ein wirtschaftliches Befördern damit nicht möglich.  

Wie der Landesverband Thüringen betont, besteht gerade in ländlich strukturierten Regionen eine hohe Abhängigkeit von Krankenfahrten. Dies werde seit Jahren schon von der AOK–Plus und nun auch von der DAK und der Barmer–GEK ausgenutzt. Dabei hätten Krankenkassen als Einrichtungen des öffentlichen Rechts gegenüber der Bevölkerung eine Verantwortung. Bei einem Budgetanteil der Kassen für Krankenfahrten von unter einem Prozent und mehreren Milliarden Euro Gewinn im Jahr, stoße diese Handlungsweise auf absolutes Unverständnis bei den Unternehmern.

Zwischen den übrigen Krankenkassen und dem Taxi- und Mietwagengewerbe im Freistaat Thüringen besteht laut Landesverband ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten, der für die Unternehmer anständige und den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten angepasste Rahmenbedingungen vorsieht. Aus diesem Grund sei es nur verständlich, dass das Thüringer Taxi- und Mietwagengewerbe von der DAK, Barmer-GEK und der AOK fordert, dem Rahmenvertrag beizutreten.

 

(sk)
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