Kündigung nach langer Krankheit kann gerechtfertigt sein

Wenn ein Arbeitnehmer auch an einem leichteren Arbeitsplatz häufig krankheitsbedingt ausfällt, darf ihm der Arbeitgeber kündigen.
Wer zu häufig selbst an einem leichteren Arbeitsplatz wegen der gleichen Krankheit fehlt, muss mit einer krankheitsbedingten Kündigung rechnen. (Foto: Matthias Preisinger/pixelio.de)
Wer zu häufig selbst an einem leichteren Arbeitsplatz wegen der gleichen Krankheit fehlt, muss mit einer krankheitsbedingten Kündigung rechnen. (Foto: Matthias Preisinger/pixelio.de)
Dietmar Fund

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtens, wenn sich auch nach Arbeitserleichterungen keine Besserung einstellt. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem Fall mit dem Aktenzeichen 11 Sa 25/16 entschieden, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Paketsortierer, der regelmäßig auch über längere Zeiträume hinweg gefehlt hatte. Im Jahr 2014 hatte er 200 Fehltage angehäuft. Weil der Mitarbeiter an Depressionen litt, versetzte ihn sein Arbeitgeber an einen weniger anstrengenden Arbeitsplatz und verringerte sein Arbeitspensum auf zwölf Wochenstunden. Als auch das nichts half, erhielt der Mitarbeiter die Kündigung, gegen die er in der Vorinstanz noch mit Erfolg geklagt hatte.

Das Landesarbeitsgericht hingegen entschied, die Kündigung sei wirksam, weil nach sieben Jahren keine Besserung der Erkrankung in Sicht sei. Der Betrieb habe schließlich alles unternommen, um den Mitarbeiter zu halten. Mehr könne dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden.

Krankheitsbedingte Kündigungen waren auch das Thema eines Workshops, den der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) vor kurzem an seinem Unternehmertag veranstaltet hat. Einen Bericht darüber bringt taxi heute in der Ausgabe 1-2/2017.
 

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