AOK gibt sich nicht geschlagen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen die vor wenigen Wochen getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, in der dieses einer Aufsichtsbehörde das Recht zusprach, einen zwischen Taxiverband und Krankenkassen vereinbarten Rahmenvertrag für Krankenfahrten nicht zu genehmigen (wir berichteten), Berufung eingelegt.
Redaktion (allg.)

In der Auseinandersetzung um die Wirksamkeit von Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Taxigewerbe hatte das Verwaltungsgericht Freiburg am 11. September 2008 die Klage der AOK Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung des Landratsamts Ortenaukreis, mit der eine zwischen der AOK und Taxiverbänden geschlossene Vereinbarung über Taxi-Krankenfahrten für unwirksam erklärt wurde, als unzulässig abgewiesen (Az. 2 K 1256/07). Für Aufsehen hatte das Urteil gesorgt, weil erstmals in der Geschichte in diesem Fall nicht der Taxiverband, sondern die betroffene Krankenkasse geklagt hatte. Wie der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden in seinem aktuellen Rundschreiben mitteilt, will die AOK Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nun in nächster Instanz prüfen lassen und hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg eingelegt. Fortsetzung folgt also…

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