Bayerische Taxler müssen elektronisch abrechnen

Nach der AOK Bayern macht auch der Verband der Ersatzkassen die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten zur Pflicht.
In Bayern forcieren die Kassen die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten. (Foto: Dietmar Fund)
In Bayern forcieren die Kassen die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ab dem 1. Juli müssen bayerische Taxi- und Mietwagenunternehmer Krankenfahrten für den Verband der Ersatzkassen (VDEK) elektronisch abrechnen, wenn sie keine Rechnungskürzungen um bis zu fünf Prozent hinnehmen möchten. Bei der AOK Bayern läuft seit Jahresbeginn bereits die zweite Testphase zur elektronischen Abrechnung. Nach der Region Oberbayern, München und dem bayerischen Schwaben startet die Testphase in der Region Mittelfranken am 1. September 2015. Darauf weist das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) hin.

Der Abrechnungs-Dienstleister bietet die Abrechnung von Transportscheinen über seine Internet-Plattform an. Dafür sind dann 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Das DMRZ bietet seinen Kunden eine kostenlose Software für die Fahrtenplanung als Zusatzleistung an. Damit soll man alle Fahrten einfach planen und die Informationen auf Smartphones der Fahrer übertragen können.
 

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