Krankenfahrten nur noch gegen Barzahlung
Das teilte der Stuttgarter Taxiverband (STV) in einer Pressemeldung mit. Vorausgegangen waren Verhandlungen, die zum Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und dem Stuttgarter Taxiverband führen sollten. Diese seien „durch die inakzeptable Verhaltensweise der Krankenkassen“ abgebrochen worden. Der STV versuchte zu erreichen, dass alle ärztlich verordneten Krankenfahrten nach dem von der Behörde festgesetztem Taxitarif durchgeführt werden können und der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung dieser Fahrten mit den Kassen entweder stark reduziert wird oder – sofern dies nicht möglich ist – dieser Verwaltungsaufwand gesondert den Kassen zu berechnen ist. Die Vertreter der Kassen zeigten hierfür keinerlei Verständnis und forderten im Gegenzug sogar eine Reduzierung der Fahrkosten unterhalb des Taxitarifs. Sämtliche Verwaltungsarbeiten sollten hingegen beim Taxigewerbe bleiben. Die Mitglieder der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale e.G., vertreten durch den Stuttgarter Taxiverband, haben aufgrund der momentanen Situation beschlossen, Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr abzurechnen. Dies bedeute, dass ärztlich verordnete Krankenfahrten zwar weiterhin durchgeführt werden, die Patienten diese Fahrten allerdings beim Taxifahrer gegen Quittung bar bezahlen und dann selbst der Krankenkasse gegenüber geltend machen müssen, betont Wolfgang Schübel, Vorsitzender des STV. Er entschuldigt sich in diesem Zusammenhang bei den Patienten für diese Maßnahme und zeigt sich gegenüber den Kassen gesprächsbereit, sofern diese einen für das Taxigewerbe akzeptablen Vorschlag unterbreiten würden.
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