TVD warnt vor Inkasso-Partner

Der Taxiverband Deutschland hat in einer Presseerklärung darauf hingewiesen, dass der Krankenfahrtenvermittler DKC (Deutsche Krankenfahrten Community) keine Inkassoerlaubnis für die Abrechnung von Krankenfahrten besitzt.
Redaktion (allg.)

Dies sei dem TVD vom Landgericht Mannheim bestätigt worden. Dort habe man auch bereits arbeitsrechtliche Schritte angekündigt. Der in Schriesheim ansässige Krankenfahrtenvermittler koordiniert die von den gesetzlichen Krankenkassen an ihn übergebenen Krankenfahrten für Dauerpatienten an ortsansässige Taxi- und Mietwagenunternehmer. Vertragsgemäß sollen laut TVD die gesamten Abrechnungen dieser Fahrten über die DKC abgewickelt werden. Diese berechnet dann die Beträge weiter an die gesetzlichen Krankenkassen und nimmt dabei die Stelle eines Inkassobevollmächtigen ein. Zu Unrecht, denn ohne ein Zulassungsverfahren dürfen Krankenfahrten eigentlich nicht abgerechnet werden. Der TVD warnt deshalb alle Taxi- und Mietwagenunternehmen davor, Vertragspartner der DKC zu werden und wirft den gesetzlichen Krankenkassen vor, durch die Einschaltung des DKC ihre gesetzliche Fürsorgepflicht verletzt zu haben. taxi heute meint: Ein weiterer Beweis dafür, mit welcher Doppelmoral die Krankenkassen bei dem Versuch agieren, ihre Fahrtkosten zu senken. Während man im selben Bundesland Taxiunternehmern das Institutionskennzeichen entzieht, weil diese einem rechtlich umstrittenen Rahmenvertrag nicht beitreten, vergibt man Serienfahrten an eine Firma, die von vornherein über keine Zulassung zur Abrechnung verfügt!

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