AOK weitet DTA-Pflicht aus

Seit 1. Januar 2010 müssen Taxi- und Mietwagenunternehmer nun auch die Krankenfahrten von AOK-Patienten aus drei weiteren Bundesländern per elektronischen Datenträgeraustausch einreichen.
Redaktion (allg.)

Neu dazu kamen zum Jahreswechsel die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Schleswig-Holstein, die AOK Mecklenburg-Vorpommern sowie die AOK Plus in Sachsen. Wer in diesen Bundesländern seine Krankenfahrtenbelege weiterhin per Post einschickt, muss mit einer Bearbeitungsgebühr bis zu fünf Prozent rechnen. Um das zu vermeiden, können Taxi- und Mietwagenunternehmer entweder über ein Abrechnungszentrum abrechnen oder sich eine Spezialsoftware zulegen, denn viele Anbieter von Abrechnungssoftware haben mittlerweile auf die Pflicht zur elektronischen Abrechnung an die Krankenkassen reagiert und Module entwickelt, mit denen eine Datenübertragung nach den Bestimmungen des § 302 des fünften Sozialgesetzbuchs möglich ist. Die Abrechnungsstellen sowie die Anbieter von Abrechnungssoftware finden Sie auf unserer Hauptseite unter der Rubrik „Produkte und Partner“ und dort unter „Dienstleitungen“ Kategorie „Abrechnungsstellen“ bzw. unter „Software“, Kategorie „Abrechnung und Verwaltung.“

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