Krankenfahrten zu alten Konditionen bringen 2015 Verluste

Wenn der Mindestlohn bei den Krankenfahrten nicht berücksichtigt wird, lohnen sie sich nicht mehr. Das hat der Dienstleister DMRZ errechnet.
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die nach der absehbaren Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 Krankenfahrten zu bisherigen Konditionen durchführen, verlieren damit in den allermeisten Bundesländern Geld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ).

Der Dienstleister ließ für 14 Bundesländer und mehrere Regionen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens berechnen, wieviel eine Zielfahrt über 20 Kilometer und eine Rundfahrt über 40 Kilometer einbrächte. Bei der Zielfahrt betrug der Verlust bis zu 12 Euro, bei der Rundfahrt bis zu 24 Euro. Bei den Rundfahrten zeigten sich fast flächendeckend die größten Verluste. Bei den Zielfahrten waren – wenn überhaupt - nur wenige Euro zu verdienen.

Damit sich Krankenfahrten weiterhin rechneten, müssten die Krankentransporttarife kräftig angehoben werden, schreibt das Rechenzentrum. Der mit der Prüfung der Rechtslage beauftragte Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann sei zu dem Schluss gekommen, dass man die Krankenkassen nicht zu höheren Tarifen zwingen könne, da Vergütungsabreden gemäß Paragraf 133 SGV V in der Regel keine Werkverträge im Sinne des Mindestlohngesetzes seien. Es sei daher fraglich, ob die Paragrafen des Mindestlohngesetzes tatsächlich in vollem Umfang anwendbar seien.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können die Studie als pdf-Datei auf der Internetseite des DMRZ kostenlos herunterladen. Zu finden ist sie über das Stichwort „Krankenfahrt Mindestlohn“.

Logobanner Liste (Views)