Krankenfahrten im Regelfall ohne Wartezeiten-Vergütung

Nach einer erneuten Verhandlungsrunde am 28. April 2017 haben mehrere Verbände des Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg mit der AOK und dem SVLVG neue Vereinbarungen für Krankenfahrten geschlossen.

Die Fahrten mit sitzenden oder im Rollstuhl beförderten Patienten zu Ärzten und anderen Behandlungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg jetzt nach einem neuen Modell honoriert. (Foto: Dietmar Fund)
Die Fahrten mit sitzenden oder im Rollstuhl beförderten Patienten zu Ärzten und anderen Behandlungseinrichtungen werden in Baden-Württemberg jetzt nach einem neuen Modell honoriert. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

.

 

Wie berichtet, haben die baden-württembergischen Verkehrsverbände im Schulterschluss mit dem TVD Baden-Württemberg mit der AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) neue Vereinbarungen für Kranken- und Rollstuhlfahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete getroffen. Nach einer ersten Einigung hat die AOK überraschend noch nachverhandelt, sodass die endgültigen Vereinbarungen erst am 28. April 2017 getroffen werden konnten.

Wie schon berichtet, durfte bisher die Fahrt einschließlich der Anfahrt bis zum Behandlungsort mit 80 Cent pro Kilometer berechnet werden. Ab dem 1. Mai 2017 wird auf Besetztkilometer vom Einsteigeort des Patienten bis zum Behandlungsort umgestellt. Sie werden mit 1,90 Euro pro Kilometer vergütet. Hinzu kommt eine Grundpauschale von 2,90 Euro.

Neu ist laut der am 28. April getroffenen endgültigen Vereinbarung, dass Wartezeiten im Regelfall nicht mehr vergütet werden, da sich die Fahrt in zwei separate Beförderungsverträge aufteilt, für die jeweils die Besetztkilometer und die Grundpauschale vergütet werden. Das Mindestentgelt wird auf 10,00 Euro festgesetzt. Bei Aufnahme weiterer Patienten im Zuge von Sammelfahrten berechnet der Unternehmer für den 2. Fahrgast einen Zuschlag von 30 Prozent und für jeden weiteren Fahrgast von 10 Prozent.

Muss ein Patient zu einer 60 Kilometer oder mehr entfernten Adresse und von dort wieder zurück befördert werden, gilt ein „Rundfahrttarif“. Er sieht eine Grundpauschale von 2,90 Euro und 1,00 Euro pro gefahrenem Besetztkilometer vor. Die Wartezeit wird in diesem Fall mit 0,47 Euro pro Minute vergütet.

Im Pflichtfahrgebiet verlangen die Kassen weiterhin einen Abschlag von neun Prozent auf der Basis von Sondervereinbarungen gemäß Paragraf 51 Absatz 2 PBefG. Zu der in der etwas verfrüht herausgegebenen Pressemitteilung noch erwähnten Regelung zum Berechnungsmodus bei Mietwagen oder Fahrzeugen mit einer Mischkonzession steht in der aktuellen Pressemitteilung des Verbandes des Verkehrsgewerbes Baden nichts mehr.

Logobanner Liste (Views)