Corona-Zuschlag für alle Patientenfahrten

Für Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen bezahlen alle Krankenkassen in Rheinland-Pfalz einen befristeten Zuschlag.

Den höheren Hygieneaufwand zu Corona-Zeiten (der auf dem Symbolfoto etwas übertrieben dargestellt ist) honorieren die Kassen in Rheinland-Pfalz mit einem Zuschlag. (Foto: Dietmar Fund)
Den höheren Hygieneaufwand zu Corona-Zeiten (der auf dem Symbolfoto etwas übertrieben dargestellt ist) honorieren die Kassen in Rheinland-Pfalz mit einem Zuschlag. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz bezahlen wegen der verschärften Hygienevorschriften einen Zuschlag, der für alle Krankenfahrten in Taxis und Mietwagen und für die Rollstuhlbeförderung gilt. Dieser „Corona-Zuschlag“ beträgt 3,00 Euro und wird vom 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 bezahlt. Das hat der VDV Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland am 30. April 2020 mitgeteilt.

Laut Geschäftsführer Guido Borning gilt die Regelung für ganz Rheinland-Pfalz und für alle Krankenkassen. Sie gelte nicht nur dann, wenn entsprechende Sondervereinbarungen in der örtlichen Taxi-Tarifordnung verankert seien, sondern auch bei Fahrten, die nach dem Taxitarif abgerechnet würden. Das trage dem Umstand Rechnung, dass in einzelnen Regionen des Landes die Sondervereinbarungen noch nicht Bestandteil der örtlichen Taxi-Tarifordnung seien.

Der Verband sieht mit dem Zuschlag gewürdigt, dass Taxi- und Mietwagenunternehmer unter Beachtung aller Hygienevorschriften tagtäglich schwerkranke Patienten beförderten und damit als systemrelevant angesehen würden. Auch die Kassen würden den erhöhten Aufwand und das Engagement der Taxi- und Mietwagenunternehmer durch den Zuschlag anerkennen.

Die Bezahlung vergleichbarer pauschaler Zuschläge hat die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) in Verhandlungen mit den Krankenkassen in Niedersachsen erreicht.

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