Taxi-Bundesverband BVTM schenkt Krankenfahrten-Infos

Gerade noch rechtzeitig für die große Bescherung hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen seinen Mitgliedsbetrieben aktualisierte Merkblätter für Krankenfahrten geschickt.

Patienten sollten möglichst vor der Behandlung wissen, in welchen Fällen ihnen die Krankenkasse die Taxifahrt bezahlen muss. Daher hat der BVTM dafür Merkblätter aktualisiert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Patienten sollten möglichst vor der Behandlung wissen, in welchen Fällen ihnen die Krankenkasse die Taxifahrt bezahlen muss. Daher hat der BVTM dafür Merkblätter aktualisiert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Zum 1. Januar 2022 tritt eine vom Bundeskabinett und vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022 in Kraft. Sie haben auch Einfluss auf Patientenfahrten, wobei sich an der für sie wesentlichen Bezugsgröße dieses Mal nichts geändert hat. Sie liegt wie im Vorjahr bei 39.480 Euro. Darauf weist der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) in seinem Rundschreiben vom 23. Dezember 2021 hin.

Der Dachverband schildert in diesem Zusammenhang wichtige Detailänderungen durch das neue Verordnungsmuster 4. Es stelle klarer dar, welche Fahrten genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei seien. Einige sehr detaillierte Hinweise im Rundschreiben tragen die Handschrift von Gisela Spitzlei, die nach wie vor Vorsitzende des Ausschusses für Kranken- und Sonderfahrten des BVTM ist, obwohl ihr Landesverband den abtrünnigen Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) mitgegründet hat.

Die ehemalige Taxiunternehmerin, die einen Abrechnungsdienst betreibt, hat anhand des Verordnungsmusters 4 eine Vorlage erarbeitet, die eine gute Hilfestellung beim richtigen Ausfallen der Verordnung einer Krankenfahrt ist. Sie kann man mit freundlicher Genehmigung des BVTM als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen. Dies gilt auch für zwei Musterdateien. Die eine richtet sich an Unternehmer und könnte für die Mitarbeiterschulung verwendet werden, die andere ist zur Weitergabe an Patienten gedacht und könnte auch als für Arztpraxen hilfreich sein.

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