Baden-Württemberg: Krankenfahrten werden auf Besetztkilometer umgestellt

Mehrere Verbände des Verkehrsgewerbes haben in Baden-Württemberg mit der AOK und dem SVLVG neue Vereinbarungen für Krankenfahrten geschlossen.

In Baden-Württemberg haben sogar miteinander konkurrierende Verbände gemeinsam über die Vergütung von Krankenfahrten verhandelt. (Foto: Dietmar Fund)
In Baden-Württemberg haben sogar miteinander konkurrierende Verbände gemeinsam über die Vergütung von Krankenfahrten verhandelt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Eine neue Abrechnungsbasis für Kranken- und Rollstuhlfahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete haben die baden-württembergischen Verkehrsverbände im Schulterschluss mit dem TVD Baden-Württemberg mit der AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereinbart. Während bisher die Fahrt einschließlich der Anfahrt bis zum Behandlungsort mit 80 Cent pro Kilometer berechnet werden durfte, wird ab dem 1. Mai 2017 auf Besetztkilometer vom Einsteigeort des Patienten bis zum Behandlungsort umgestellt. Sie werden mit 1,90 Euro pro Kilometer vergütet. Hinzu kommt eine Grundpauschale von 2,90 Euro.

Die Wartezeit bis zur Wiederaufnahme eines Patienten darf ab der 16. Minute mit 49 Cent für jede Minute berechnet werden. Bei Sammelfahrten gibt es beim zweiten Patienten einen Zuschlag von 30 Prozent und für jeden weiteren von 10 Prozent.

Nichts geändert hat sich bei den Fahrten im Pflichtfahrgebiet. Dort verlangen die Kassen weiterhin einen Abschlag von neun Prozent auf der Basis von Sondervereinbarungen gemäß Paragraf 51 Absatz 2 PBefG. Bei Fahrten mit Mietwagen oder bei Mischkonzessionen kann nur über die Besetztkilometer abgerechnet werden.

Die Verbände des Verkehrsgewerbes und der TVD Baden-Württemberg werten die neuen Vereinbarungen als einen Meilenstein, der viele bisherige Streitpunkte zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmern und den Kassen aus der Welt schaffe.

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