Aktuelles zum Thema Krankenfahrten: Regelung bei Strahlen- und Chemofahrten

Im Bereich der Strahlen- und Chemofahrten gibt es nach wie vor Unsicherheiten. Muss der Patient nun bei jeder Einzelfahrt zuzahlen? Ein Schreiben der AOK Baden Württemberg bezieht dazu Stellung.
Redaktion (allg.)
Bis 31.12.03 bestand bei Strahlen- und Chemofahrten die Regelung, dass der Patient nur für die erste und für die letzte Fahrt zuzahlen musste. Die Fahrten galten bisher als Serienfahrten. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass ambulante Chemo- und Strahlentherapien teure Krankenhausaufenthalte ersetzen. Diese Therapien rutschten nunmehr aus Abs. 2 des § 60 in Absatz 1 und sind damit Bestandteil der ambulanten Behandlungsregelung. In der Konsequenz bedeutet das, dass Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie künftig nicht mehr als Serienfahrten zu bewerten sind, sondern jede Fahrt für sich zu betrachten ist. Folglich muss der Fahrgast bei jeder einzelnen Fahrt zuzahlen. Darauf wies die AOK Baden-Württemberg unter Berufung auf eine aktuelle Information des AOK-Bundesverbandes hin. Andere Krankenkassen dagegen scheinen Strahlen- und Chemofahrten weiterhin als Serienfahrten zu betrachten. Ein Taxiunternehmen aus dem Südschwarzwald berichtete gegenüber taxi heute von einer bei der Deutschen BKK versicherten Patientin, die laut Bescheid ihrer Krankenkasse auch weiterhin nur die erste und letzte Fahrt im Rahmen ihrer Taxifahrten zur Strahlentherapie bezuschussen muss. Aufgrund dieses Bescheides wird das Taxiunternehmen alle anderen durchgeführten Fahrten in voller Höhe der Krankenkasse in Rechnung stellen. Liebe Taxiunternehmer, gibt es in Ihrem Unternehmen ähnliche Fälle? Führen auch Sie Fahrten durch, bei denen der Fahrgast weiterhin nur die erste und letzte Fahrt bezuschussen muss? Falls ja, bitten wir von der Redaktion der taxi heute um eine kurze Kontaktaufnahme. Gerne können Sie auch Ihren Fall direkt in unserem Forum Krankenfahrten schildern.
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