Kleines Rechtslexikon, Teil 5

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Wer trägt die Kosten, wenn der Taxifahrer bei der Überführung einen Schaden am fremden Fahrzeug verursacht?
Redaktion (allg.)
Eine Überführungsfahrt ist rechtlich gesehen ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter gemäß § 675 BGB. Bei entgeltlichen Geschäftsbesorgungsverträgen haftet der das Fahrzeug überführende Taxifahrer – allerdings nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Geregelt ist dies im § 276 des BGB.
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