Kleines Rechtslexikon, Teil 4

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Wer haftet, wenn der Fahrgast beim Aussteigen einen Schaden verursacht?
Redaktion (allg.)
Steigt ein Fahrgast eines Taxifahrers ohne Beachtung des vorbeifahrenden Verkehrs aus dem Fahrzeug aus, so dass es zur Kollision der geöffneten Tür mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug kommt, so hat sich der Unfall beim Betrieb des Taxis ereignet und somit haftet der Taxifahrer auch ohne eigenes Verschulden. Dies besagt der § 7, Abs.1 des StVG.
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