Keine Revision im Fall des Oldenburger Taximords

Das Urteil einer zehnjährigen Freiheitsstrafe des Landgerichts Oldenburg gegen den Taximörder Micky M. ist rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilte, hat der Verteidiger des Verurteilten die zuvor eingelegte Revision jetzt zurückgezogen.
Redaktion (allg.)
Das Gericht sah es im März 2010 als erwiesen an, dass der Angeklagte im September des vergangenen Jahres nicht nur eine 61-jährige Taxifahrerin in Stuhr bei Bremen mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, sondern auch für den gewaltsamen Tod eines 58-jährigen Kollegen einen Tag zuvor am Stadtrand von Oldenburg verantwortlich ist. Letzteres hatte Micky M. bis zuletzt bestritten. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 20-jährigen wegen Mordes, versuchten Raubes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe - nach dem Jugendstrafrecht, das Anwendung fand, bedeutet dies das maximal mögliche Strafmaß. Durch die nun zurückgezogene Revision ist es rechtskräftig.
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