Keine Ablenkung durch beleuchtete Dachwerbeträger

Lenken beleuchtete Dachwerbeträger im Straßenverkehr ab? Laut Auffassung des Bundesamts für Straßenwesen ja, weshalb beleuchtete Dachwerbung auf Taxis bisher nicht genehmigt wurde. Eine Untersuchung des lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe kommt nun aber zu einem anderen Ergebnis.
Redaktion (allg.)

Bei der von der Hamburger Werbefirma TAXi-AD in Auftrag gegebenen Untersuchung wurden Testfahrten mit Probanden durchgeführt, bei denen man Begegnungen mit Taxis mit beleuchtetem Dachwerbeträger gezielt herbeiführte. Mithilfe eines so genannten „Eye-Tracking-Systems“ wurde bei den Probanden die Zeit gemessen, die ein Kraftfahrer üblicherweise für eine Blickzuwendung benötigt. Um den Versuch durchführen zu können, hatte das Baden Württembergische Innenministerium Taxis mit beleuchteten Dachwerbeträgern eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach Auswertung der verschiedenen Testfahrten stellte das Lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe fest, dass beispielsweise ein am Straßenrand stehendes Taxi mit beleuchteter Dachwerbung keine erhöhte Aufmerksamkeit nach sich zieht. Taxis, die auf einer zweispurigen Ausfallstraße wiederholen oder als Querverkehr aus einer Seitenstraße einbiegen, bekommen dagegen eine leicht erhöhte Zuwendung. In der Summe hätten die Auswertungen allerdings ergeben, dass die leicht erhöhte Blickzuwendungsdauer sich in den meisten Fällen nicht signifikant von typischen Blickzuwendungen auf selbstleuchtende Werbung am Straßenrand unterscheidet. Dr. Dieter Kooß, der die Untersuchung leitete, betonte daher in seiner Zusammenfassung, dass man die Auffassung der Bundesanstalt für Straßenwesen, beleuchtete Dachreklame auf Taxis führe zu einer wesentlichen Beeinflussung des Straßenverkehrs, nicht teilen könne.

Logobanner Liste (Views)