Nach einer Blendung sollte man besser anhalten

Wer nach einer Blendung durch einen anderen Autofahrer mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, riskiert ein Bußgeld
Dietmar Fund

Wer durch ein anderes Fahrzeug so geblendet wird, dass er nichts mehr sieht, muss seine Geschwindigkeit verringern oder anhalten. Tut er das nicht und hofft darauf, dass schon nichts passieren wird, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und riskiert zumindest ein Bußgeld. So hat sinngemäß das Amtsgericht Dortmund in einem Fall mit dem Aktenzeichen 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17 entschieden, auf den der D.A.S. Leistungsservice hinweist.

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit rund 30 km/h unterwegs, als ihn ein auf seiner Seite entgegen der Fahrtrichtung geparkter Wagen mit eingeschaltetem Abblendlicht blendete. Daraufhin war er an einer kurz danach kommenden Einmündung auf einen dort anhaltenden anderen Wagen aufgeprallt. Der geblendete Autofahrer sah die Schuld beim Fahrer des Wagens, der ihn geblendet habe. Das Amtsgericht hingegen sah dies anders, weil der geblendete Autofahrer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt habe.
 

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