Jenseits von 130 km/h ist das Infotainment tabu

Laut dem Oberlandesgericht Nürnberg ist es grob fahrlässig, oberhalb der Richtgeschwindigkeit ein Infotainment-System zu bedienen. Das sollte auch der Taxi-Branche zu denken geben.

Auch im Taxi sollten das Infotainment und andere Endgeräte besser generell nicht während der Fahrt bedient werden. (Foto: Dietmar Fund)
Auch im Taxi sollten das Infotainment und andere Endgeräte besser generell nicht während der Fahrt bedient werden. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wer auf der Autobahn schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, muss in besonderer Weise seine volle Konzentration auf das Führen des Fahrzeugs richten. Je stärker er die Richtgeschwindigkeit überschreite, desto höher seien die Anforderungen an seine Konzentration, weil schon bei geringer kurzzeitiger Ablenkung schwere Unfallfolgen drohten. Bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h Informationen aus dem Infotainment-System abzurufen, sei daher grob fahrlässig. So urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg am 2. Mai 2019 in einem Fall, der das Aktenzeichen 13 U 1296/17 trägt.

In dem verhandelten Fall hatte ein Fahrer einen Mietwagen mit 200 km/h auf der linken Fahrspur gefahren und war bei der Bedienung von dessen Infotainment-System mit der Leitplanke kollidiert. Daraufhin wollte das Mietwagenunternehmen bei ihm Regress nehmen, weil die vereinbarte Haftungsfreistellung im Falle grob fahrlässigen Verhaltens nicht gelte. Dagegen hatte der Mieter geklagt.

Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung vom 29. Mai 2019, die Aufmerksamkeit des Klägers sei durch die Bedienung des Infotainment-Systems für Sekunden gebunden gewesen. Sein Verhalten stelle daher eine „objektiv schwere und unentschuldbare Pflichtverletzung“ dar und sei „grob fahrlässig“.

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Das Urteil könnte daher künftig auch als Richtschnur für ähnliche Fälle herangezogen werden. Da die Fahrer von Taxis und Mietwagen heute schon für ihre Vermittlungssysteme Endgeräte bedienen müssen, sollten sie sich gut überlegen, ob sie das nicht während der Fahrt ganz vermeiden können oder es zumindest nur tun, wenn die Verkehrssituation es zulässt.

Außerdem gibt es inzwischen Sprachbedienungen, mit denen man viele Standards der Infotainment-Systeme steuern kann, ohne den Blick von der Fahrbahn zu nehmen. In der Regel muss man dazu allerdings bestimmte Befehle einüben.

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