Höchststrafe für Schleidener Taximörder

Lebenslange Haft lautet das Urteil gegen den Mann, der im Februar in Schleiden einen Taxifahrer ermordet hat. Der vorsitzende Richter am Aachener Landgericht stellte in seinem Urteil am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung ausgeschlossen.
Redaktion (allg.)
Der 37jährige Mann hatte im Februar 2005 einen 43jährigen Taxifahrer im nordrhein-westfälischen Schleiden mit mindestens 17 Messerstichen getötet und anschließend ausgeraubt - für eine Beute von gerade mal 115 Euro. "Es war eine sinnlose Tat von kaum vorstellbarer Rohheit, Unmenschlichkeit und Gefühlskälte", so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er bezeichnete den während des Prozesses verschlossen und scheinbar unbeteiligt auftretenden Angeklagten zudem als "tickende Zeitbombe". Er habe die Tötung eines Taxifahrers schon viele Tage vorher ausführlich geplant, um an Geld zu kommen. Der Verurteilte kann nach Angaben des Richters nun frühestens in 20 Jahren eine Prüfung auf vorzeitige Haftentlassung beantragen. Entscheidend sei, wie er sich in der Haft verhalte: "Die Prognose ist aus heutiger Sicht schlecht, so dass die Strafe vielleicht wirklich lebenslänglich sein wird“.
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