Datenschutz: Taxler sollten bei ihrer Homepage anfangen

Der Jurist Karsten Mai gab bei einer Infoveranstaltung des GVN viele praktische Tipps zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Taxi- und Mietwagenbetrieben.
Karsten Mai sprach sehr plastisch über die Anforderungen, die der Datenschutz jetzt an Taxibetriebe stellt. (Foto: Dietmar Fund)
Karsten Mai sprach sehr plastisch über die Anforderungen, die der Datenschutz jetzt an Taxibetriebe stellt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die am 25. Mai 2018 anstehende Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in deutsches Recht ist für Taxi- und Mietwagenunternehmer kein Grund zur Panik. Sie berechtigt aber auch nicht zu der Hoffnung, dass die Neuregelung am mobilen Gewerbe vorübergeht. Betroffen ist wegen des Umgangs mit sensiblen persönlichen Daten nämlich schon der alleinfahrende Taxiunternehmer, bei dem die Ehefrau mithilft. Das erklärte der Hannoveraner Jurist Karsten Mai am 19. April 2018 bei einer Informationsveranstaltung der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Osnabrück.

Mai berät beim Unternehmen DL-Daten GmbH unter anderem auch eine bekannte niedersächsische Taxizentrale und hatte sich nach einer ersten Infoveranstaltung des GVN mit noch mehr praktischen Hinweisen gewappnet. Er empfahl den Teilnehmern zunächst, bis zum 25. Mai 2018 unbedingt ihre Internetseite im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht zu aktualisieren. Sie bräuchten dort einen aktuellen „Datenschutz-Disclaimer“, der erklärt, wie das Unternehmen mit Daten umgeht. DL-Daten rede mit dem GVN darüber und werde ihm auch dazu einen Vorschlag machen. Es mehrten sich die Anzeichen, dass die „Abmahn-Lobby“ schon in den Startlöchern stehe.

Der Referent stellte klar, dass es im Gegensatz zu früher jetzt nicht mehr nur um die elektronische Datenverarbeitung geht, sondern auch um den Umgang mit „Zettelkästen“ und anderen schriftlichen „Sammlungen“, mit Transportscheinen und mit dem Sprech- und dem Datenfunk. Dabei komme es darauf an, nur die allernötigsten persönlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten, und zwar nur solche, zu deren Erhebung es eine gesetzliche Regelung gebe oder die zur Durchführung eines Auftrags notwendig seien. „Sie sollten alles dokumentieren, was Sie bereits für den Datenschutz tun“, lautete der zentrale Rat von Karsten Mai. „Packen Sie das in einen zentralen Ordner.“

Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN, hatte eingangs darauf hingewiesen, dass Unternehmer, die schon einen Datenschutzbeauftragten haben, sich in einer relativ entspannten Situation befänden. Ihnen drohe entweder gar kein Bußgeld oder es werde zumindest deutlich niedriger als es der drastisch erhöhte Bußgeldrahmen zulasse.

Ein ausführlicher Bericht über die Veranstaltung erscheint in der Mai-Ausgabe von taxi heute. Zwei Artikel zur EU-Datenschutzgrundverordnung hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Herwig Kollar bereits für taxi heute 1-2/2018 und 3-4/2018 geschrieben.

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