Makler sichert Patiententransporte besser ab

Ein Versicherungsmakler bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung an, die auch die Abholung von Patienten und deren Begleitung bis zum Arzt mit abdeckt.
Dietmar Fund

Normalerweise deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die Abholung von Patienten in ihrer Wohnung und deren Begleitung bis zum Arzt oder Krankenhaus nicht mit ab, die eigentlich ein bei Krankenfahrten üblicher Service ist. Seit dem 1. September 2014 bietet der Versicherungsmakler 4U Assekuranzmaklerals exklusiver Vertriebspartner einer Versicherung, die im Hintergrund bleiben möchte, allen Taxi- und Mietwagenunternehmern, die nicht Mitglied des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) sind, eine erweiterte Betriebshaftpflicht-Police an. „Der Versicherungsschutz bezieht sich bei Patiententransporten ebenfalls auf das Begleiten der Fahrgäste von deren Aufenthaltsort (z.B. Wohnung) bis in der Räumlichkeiten des Behandlungsortes (z.B. Arztpraxis, Klinik und dergleichen)“, heißt es in den Bedingungen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz blieben Pflegeleistungen sowie Patiententransporte, welche einer fachlichen Betreuung bedürften.

Die Mitglieder des GVN haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft diese Sonderdeckung durch die VDK Signal Iduna bekommen. Sie ist dort im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen.

Der erweiterte Versicherungsschutz ist bei 4U Assekuranzmakler ohne Mehrkosten eingeschlossen. Was die erweiterte Betriebshaftlichtversicherung genau kostet, werde im Tarifrechner hinterlegt, berichtete Benjamin Riemer auf Anfrage von taxi heute. Er ist in der Agentur für den Vertrieb verantwortlich.

Agenturinhaberin Marion Sombrutzki hat kürzlich bei einer Veranstaltung des GVN die seit diesem Jahr angebotene GAP-Versicherung vorgestellt, die nicht nur für geleaste Taxis, sondern auch finanzierte oder im Mietkauf erworbene gilt. Sie deckt im Falle eines Totalschadens auch die bereits geleisteten Anzahlungen mit ab.

Ebenfalls neu ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung. Sie wurde eigens für Taxi- und Mietwagenunternehmer, die nur gelegentlich Pakete ausfahren, um einen Geltungsbereich erweitert. Er beschränkt sich auf einen 150-km-Radius und erlaubt damit günstigere Konditionen als der bundesweite oder die grenzüberschreitenden Tarife.

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