Niedersachsen einigen sich bei Patientenfahrten

Der GVN konnte mit AOK und vdek neue Entgelte für Patientenfahrten vereinbaren.
Dietmar Fund

Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat mit der AOK und der vdek einen neuen Entgeltvertrag für die Beförderung sitzender Kranker vereinbart. Der landesweit einheitlich gültige Vertrag sieht eine zweistufige Erhöhung der Entgelte vor.

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 gilt eine Erhöhung von rund 18 Prozent. Danach kommen gut 3 Prozent hinzu. Diese zweite Stufe gilt bis 31. März 2017.

In den Vertrag wurde ein Passus „Vertragsstrafe“ integriert. Die Krankenkassen können dadurch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern nicht den Mindestlohn bezahlen, mit einer Verlagsstrafe belegen.

Nachdem die Delegierten der Fachvereinigung dem Vertrag auf einer außerordentlichen Versammlung zugestimmt haben, legen die Bezirksgruppen des Verbandes die neuen Tarife den Behörden zur Anzeige/Genehmigung vor. Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, will die Geschäftsstelle des GVN die Mitgliedsunternehmen informieren.
 

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