GVN erreicht bei AOK Desinfektions-Zuschlag

Für Krankenfahrten in Taxis und Mietwagen soll der durch das Corona-Virus erhöhte Desinfektionsaufwand zusätzlich honoriert werden, und zwar bei allen Kassen, die Vertragspartner des GVN sind.

Den bei Krankenfahrten besonders hohen Desinfektionsaufwand honorieren die AOK Niedersachsen und andere Kassen des Bundeslandes mit einem pauschalen Aufschlag pro Fahrt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Den bei Krankenfahrten besonders hohen Desinfektionsaufwand honorieren die AOK Niedersachsen und andere Kassen des Bundeslandes mit einem pauschalen Aufschlag pro Fahrt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Als Vorsitzender der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) hat der Taxi-Bundesvorsitzende Michael Müller erreicht, dass die AOK Niedersachsen für den wegen der Corona-Krise dringend nötigen Infektionsschutz-Aufwand pro Krankenfahrt pauschal drei Euro bezahlt. Dies gilt sowohl für Beförderungen sitzender Fahrgäste als auch für Beförderungen im Rollstuhl rückwirkend ab dem 1. April und zunächst bis zum 31. Mai 2020.

Wie die Fachvereinigung weiter mitteilte, hat die AOK Niedersachsen die anderen Kassen angesprochen und ihnen vorgeschlagen, den Zuschlag zu übernehmen. Er gelte nun auch für andere gesetzliche Krankenkassen. Laut Gunther Zimmermann, dem Geschäftsführer der Fachvereinigung, gilt der Zuschlag für alle Vertragspartner des GVN in Niedersachsen. Die Verträge seien um den entsprechenden Passus erweitert worden. Bis zum 22. Mai wollen die Kassen und das mobile Gewerbe prüfen, ob der Zuschlag verlängert werden und gegebenenfalls angepasst werden soll.

Der GVN lobt das schnelle und unbürokratische Handeln der AOK Niedersachsen. Sie habe damit Maßstäbe gesetzt.

Laut seinem Geschäftsführer Michael Oppermann empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., bundesweit ähnlich unkomplizierte Regelungen wie in Niedersachsen anzustreben, wo der Zuschlag grundsätzlich für alle Krankenfahrten bezahlt werde. Zu berücksichtigen seien dabei allerdings die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Wo anders als in Niedersachsen auch Corona-Kranke befördert werden sollten, was den Aufwand erhöhe und FFP2-Schutzmasken erforderlich mache, müsse der Zuschlag deutlich höher ausfallen.

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