Zum Jahr 2024 ändert sich wieder Einiges: ATU Experte Franz Eiber gibt einen Überblick, was im neuen Jahr auf Sie zukommt. Am wichtigsten für die Elektroautomobilität: Die Prämien werden abgeschmolzen: Für den Kauf eines batterieelektrischen Fahrzeuges oder Brennstoffzellenfahrzeugs mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro erhalten Käuferinnen und Käufer ab dem 1. Januar 2024 nur noch maximal 4.500 Euro Förderung. „Die Fördersumme setzt sich aus maximal 3.000 Euro vom Bund und maximal 1.500 Euro Herstellerprämie zusammen“, erläutert ATU Experte Eiber und ergänzt:
„Entscheidend für die Förderungsauszahlung ist das Datum auf dem Förderantrag. Dieser kann jedoch erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.“
Schnell sein lohnt sich aber, da die Förderung nur solange ausbezahlt werden soll, bis die Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Zudem ist die Finanzierung der Umweltprämie aufgrund der aktuellen Haushaltskrise derzeit noch ungewiss.
Die Erhöhung der CO2-Preissteuer wird den Sprit um ca. 3 Cent pro Liter verteuern
Ab dem 1. Januar 2024 beginnt auch die nächste Stufe der CO2-Steuer. Dies hat unter anderem Folgen für die Spritpreise. Eiber erchnet vor:
„Der Preis pro Tonne CO2 erhöht sich von 30 Euro auf 40 Euro. Prognosen zufolge werden die Preise für Benzin und Diesel im Schnitt um drei Cent pro Liter ansteigen.“
Ganz wichtig: Führerschein rechtzeitig umtauschen!
„Bis zum 19. Januar 2024 haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 Zeit, ihren alten rosa- oder graufarbenen Führerschein in einen im Scheckkartenformat umzutauschen“, weiß der Fachmann. Der neue ist dann 15 Jahre gültig und kostet 25 Euro. Achtung: Wer nach dem 19. Januar mit der alten Fahrerlaubnis erwischt wird, zahlt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro und muss den neuen Führerschein bei der Polizei vorlegen.
Neue, verpflichtende Assistenzsysteme
Um die eigene Sicherheit im Fahrzeug und die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu erhöhen, benötigen alle neu zugelassenen Pkw ab dem 7. Juli 2024 verpflichtende, serienmäßige Assistenzsysteme. Eiber erklärt:
„Dazu zählen unter anderem ein Geschwindigkeitsassistent (ISA), ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, ein Notbremsassistent und ein Abbiegeassistent mit Kollisionswarner.“
Und er ergänzt:
„Zusätzlich müssen ab Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem ‚Event Data Recorder‘ (EDR) ausgestattet sein. Diese Blackbox sammelt Daten zu Geschwindigkeit und ABS und liefert im Falle eines Unfalls genauere Informationen zum Unfallhergang. Die Daten werden jedoch nur gespeichert, wenn es zu einem Unfall kommt, andernfalls werden sie nach Sekunden automatisch vom System gelöscht.“
Alle Jahre wieder: Hellgelb ist das neue blau - Neue Plakettenfarbe bei der Hauptuntersuchung
Wer 2024 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt nach bestandener Prüfung eine blaue Plakette, die dann bis 2026 gültig ist. „2024 erstzugelassene Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren, also 2027, zur HU“, erläutert Eiber. Hier ist zu beachten, dass die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls der Prüftermin nicht rechtzeitig wahrgenommen wird, zieht das ein Bußgeld von bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Bitter: Die Preiserhöhungen bei Haftpflichtversicherung
Im neuen Jahr müssen rund 7,4 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer mit Preiserhöhungen für ihre Haftpflichtversicherung rechnen. Grund dafür ist das Festlegen neuer Typklassen für viele Automodelle durch die Versicherungsgesellschaften. Aber Eiber beruhigt:
„Der Großteil der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, rund 29,4 Millionen, muss sich aber keine Gedanken machen. Für sie bleibt die Typklasse des Vorjahres bestehen und sie müssen keine großen Preissprünge befürchten.“
Was bedeutet das?
In erster Linie wird Mobilität 2024 teurer werden. Man darf gespannt sein, wie sich das auf die Absatzzahlen der Pkw-Branche auswirken wird und die Kilometerleistung jedes Einzelnen. Aber wenn die grundsätzlich sänke, wäre das für die CO2-Bilanz grundsätzlich kein Schaden! So hat jedes Negative auch etwas Positives an sich.
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