BMVI: Flotten müssen CO2-ärmer werden

Seit 2.8.2021 gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat damit europäische Vorgaben umgesetzt. Sie sind bis Ende 2025 respektive bis Ende 2030 einzuhalten.

Das BMVI hat die neuen Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen seit 2.8.2021 in Kraft treten lassen. | Grafik: BMVI umgesetzt
Das BMVI hat die neuen Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen seit 2.8.2021 in Kraft treten lassen. | Grafik: BMVI umgesetzt
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

Bereits Anfang Mai 2021 hat der Bundestag die nationale Umsetzung der überarbeiteten „Clean Vehicles“-Richtlinie der EU beschlossen. Am 2.8. trat das Gesetz nun in Kraft. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, müssen Auftraggeber der öffentlichen Hand und aus bestimmten Sektoren (genannt werden hier unter anderem Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen) feste Mengen an Fahrzeugen emissionsarm oder -frei beschaffen.

Dabei gibt es konkrete Zielvorgaben: So ist für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist eine Quote von mindestens 38,5 Prozent vorgesehen. Dazu zählen bis Ende 2025 alle Fahrzeuge, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Das ist in der Regel nur mit elektrifizierten Fahrzeugen zu schaffen. Ab Anfang 2026 liegt die Schwelle dann bei null Gramm CO2 – was praktisch nur mit rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen erreichbar ist.

Anders gerechnet werden Lkw und Busse, da ihr CO2-Ausstoß je nach Ladezustand und Streckenprofil massiv variiert. Deshalb wird hier nur der Anteil alternativ angetriebener Fahrzeuge festgeschrieben: Bei Lkw müssen es bis Ende 2025 zehn Prozent, danach 15 Prozent sein, bei Bussen bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent. Sie müssen dann ausschließlich mit Strom oder alternativen Kraftstoffen wie Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden.

ÖPNV-Busse sollen schneller elektrifiziert werden 

Für die ÖPNV-Busse gilt dabei das Unterziel, das mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss – durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung. Das dürfte so schwer nicht zu erreichen sein, da hier die meisten Stadtwerke schon im Umstellungsprozess sind. Ausnahmen gibt es aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse. Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen.

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