Führerscheinentzug nur nach Vorwarnung

Verkehrssünder, die wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten im Flensburger Register 18 oder mehr Punkte aufweisen, müssen ihren Führerschein nur abgeben, wenn die Maßnahme zuvor angedroht wurde.
Redaktion (allg.)
Dies gilt auch, wenn ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau den „Verwarnungsbereich“ von 14 bis 17 Punkten unterschritten und nach einem weiteren Delikt erneut erreicht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden und damit der Beschwerde eines Autofahrers gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen stattgegeben. Ein Verkehrsteilnehmer müsse jedes Mal neu verwarnt werden, wenn er den kritischen Punktestand erreiche, heißt es in der am 31. März bekannt gewordenen OVG-Entscheidung (Az 12 ME 414/07).
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