Freie Fahrt trotz Fahrverbot

Nach einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bangen Autofahrer häufig um die Existenz. Beruflich genutzte Kraftfahrzeuge können aber vom Fahrverbot ausgenommen werden.
Redaktion (allg.)
Darauf weisen die Verkehrsrechtsexperten der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einem Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen hin (Az. 16 Cs 81 Js 583/05-67/05). Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht einem Autofahrer ein dreimonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Mit seinem Opel Corsa war der Mann nach einem riskanten Überholmanöver beinahe mit einem entgegenkommenden Polizeiwagen zusammengestoßen. Für den als Fahrer bei einem Geldtransportunternehmen beschäftigten Mann hätte das Urteil das berufliche Aus bedeuten können. Doch der Richter zeigte sich milde und nahm beruflich genutzte Geldtransporter von dem Fahrverbot aus. "Das Fahrverbot soll als Denkzettel vor allem erzieherisch wirken", sagte der zuständige Richter. Dazu reiche es aus, dem im Straßenverkehr bislang nicht negativ aufgefallenen Mann lediglich das private Autofahren für einige Zeit zu untersagen. "Auf soviel Nachsicht dürfen Autofahrer aber nicht hoffen, wenn sie nach einer beruflich veranlassten Fahrt zu einem Fahrverbot verurteilt werden", gibt Rechtsanwalt Kai Steinle von der Deutschen Anwaltshotline zu bedenken. Dann werde meist ein Fahrverbot ohne Ausnahmen verhängt.
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