Betriebshaftpflicht mit Verbesserungsgarantie

Der Taxi-Versicherer Ballnath Assekuranz stattet seine Betriebshaftpflicht mit einer sogenannten „Leistungsupdate-Garantie“ aus. Unternehmer profitieren damit auch mit einem bestehenden Vertrag automatisch von einer Verbesserung der Versicherungsbedingungen.
Redaktion (allg.)

Die Ballnath Assekuranz bietet bereits seit 1998 ein spezielles Betriebshaftpflicht-Konzept für Taxi- und Mietwagenunternehmen an. Neu ist nun, dass verbesserte Bedingungen des Anbieters Kunden nicht mehr nur bei einem Neuabschluss zugutekommen, sondern auch bei bestehenden Verträgen und ohne zusätzlichen Aufwand.

„Leistungsupdategarantie“ nennt Ballnath diesen Service, der sicherstellen soll, dass die Versicherung automatisch immer nach den aktuellsten Vertragskonditionen reguliert. Dies gelte „ausschließlich für Bereiche, in welchen die Bedingungen für den Kunden verbessert wurden.“

Die Betriebshaftpflicht der Ballnath Assekuranz deckt auch die wichtigsten Schäden an im Taxi oder Mietwagen beförderten Sachen ab, für die sonst in der Regel kein Versicherungsschutz innerhalb einer Betriebshaftpflicht für Transportunternehmen besteht. Ballnath weist darauf hin, dass beförderte Sachen auch in der Kfz-Versicherung laut § 11 der Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen teilweise oder ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wo hingegen § 23 des PBefG den Unternehmer zur Haftung für solche Gegenstände verpflichte. Diese Deckungslücke könne mit der Betriebshaftpflicht der Ballnath Assekuranz geschlossen werden.

(sk)
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