Vollbremsung beim Rückwärtsfahren bringt Punkte

Wer kurz vor dem Aufprall auf ein ebenfalls zurückstoßendes Auto zum Stehen gekommen ist, muss nicht die Hälfte des Schadens tragen.
Beim Rückwärtsfahren sollte man auf jeden Fall umsichtig und immer bremsbereit sein. (Foto: Dietmar Fund)
Beim Rückwärtsfahren sollte man auf jeden Fall umsichtig und immer bremsbereit sein. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn ein Autofahrer zurückstößt und sein Fahrzeug kurz vor dem Aufprall auf einen ebenfalls rückwärts Ausparkenden noch zum Stehen bringt, muss nicht wie sonst üblich die Hälfte des Schadens tragen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 6/15 entschieden, auf das der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte einer der Autofahrer behauptet, sein Fahrzeug habe vor dem Aufprall schon gestanden, was der Unfallgegner bestritt. Die ersten beiden Instanzen fanden es nicht so wichtig, zu prüfen, ob tatsächlich eines der Fahrzeuge schon gestanden hatte. Sie gingen davon aus, dass im Falle zweier aufeinander zufahrender Fahrzeuge der Schaden nach dem so genannten Anscheinsbeweis hälftig zu teilen sei.

Der Bundesgerichtshof aber fand, der Anscheinsbeweis sei nicht anwendbar, wenn auch nur die Möglichkeit bestünde, dass ein  Fahrzeug vor der Kollision schon zum Stehen gekommen war. Der anhaltende Fahrer sei ja seiner Pflicht nachgekommen, einen Unfall möglichst zu vermeiden. Ob das in diesem Fall tatsächlich so war, muss die Vorinstanz nun noch einmal prüfen.
 

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