Fahrgast stopfte Taxifahrer Geldschein in den Mund

Auch verärgerte Fahrgäste sollten lieber ordentlich bezahlen, sonst droht ein saftiges Schmerzensgeld.
Wer als Fahrgast rabiat wird und dem Taxler einen Hunderter in den Mund stopft, muss mit einigen Hundertern Schmerzensgeld rechnen. (Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de)
Wer als Fahrgast rabiat wird und dem Taxler einen Hunderter in den Mund stopft, muss mit einigen Hundertern Schmerzensgeld rechnen. (Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de)
Redaktion (allg.)

Ein alkoholisierter 29 Jahre alter Fahrgast stopfte einem 35 jährigen Taxifahrer aus München einen 100-Euro-Schein in den Mund. Dabei erlitt der Fahrer im Gesicht eine blutende, zwei Zentimeter lange Schürfwunde, die ihm der Fahrgast unterhalb des rechten Auges zugefügt hatte. Der Taxifahrer, der für einen Tag krankgeschrieben war, verklagte den Fahrgast auf mindestens 1.100 Euro Schmerzensgeld.

Bei der Verhandlung vor dem Münchener Amtsgericht sagte der Taxifahrer aus, der Fahrgast habe aussteigen wollen, weil er nicht schnell genug gefahren sei. Daraufhin habe er seine Droschke gestoppt und den fälligen Fahrpreis verlangt. Der Fahrgast habe sich jedoch geweigert, zu zahlen. Als er als Taxifahrer weiterhin auf sein Geld bestanden habe, sei es zur Eskalation gekommen. Der Fahrgast hingegen behauptete, er habe das Taxi verlassen wollen, weil der Fahrer die ganze Zeit telefoniert habe. Zudem sagte der Passagier, er könne sich nicht mehr an alle Details des Vorfalles erinnern.

Das Amtsgericht München verurteilte den Fahrgast am 30. April 2015 dazu, dem Taxifahrer 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen (Aktenzeichen: 213 C 26734/14). In der Begründung heißt es, dass der Richter die Geschichte des Taxifahrers glaube. Außerdem erklärte der Amtsrichter, er habe bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt, dass der Taxifahrer nur leicht verletzt worden sei und nach der Tat nicht stationär habe behandelt werden müssen. Eckhard Boecker (eb)

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