Kein Unfallschutz im Home Office
Auch in manchen Taxi- und Mietwagenunternehmen beziehungsweise Taxizentralen gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom Home Office aus arbeiten dürfen. Für sie ist ein Urteil des Bundessozialgerichts zum Unfallschutz interessant, das das Aktenzeichen B 2 U 2/15 R trägt.
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschied am 5. Juli 2016, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, wenn eine Mitarbeiterin zu Hause arbeiten darf und während der Arbeit stürzt. Die Arbeit im Home Office nehme einer Wohnung nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung. Die einer privaten Wohnung innewohnenden Risiken habe nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten. Die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung könne außerhalb der Betriebsstätten ihrer Mitglieder kaum präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen ergreifen. Daher sei es sachgerecht, das vom häuslichen und persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko den Versicherten zuzurechnen.
In dem verhandelten Fall war eine Arbeitnehmerin, die aufgrund einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber zu Hause arbeiten darf, von ihrem Büro im Dachgeschoss in die Küche hinuntergegangen, um ein Glas Wasser zu trinken. Auf dem Weg stürzte sie und wollte ihre Verletzung als Arbeitsunfall geltend machen. Die erste Instanz hatte das abgelehnt, das Landessozialgericht hingegen hatte es als Arbeitsunfall anerkannt.
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