Aufzeichnungspflichten: Ministerien schreiben Gegensätzliches

Nach wie vor ist unklar, wie genau das mobile Gewerbe Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Fahrer führen muss.
Dietmar Fund

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat das Bundeskabinett am 19. November 2014 zwei Verordnungen verabschiedet, die Arbeitszeitaufzeichnungen und Meldepflichten regeln sollen, die im Mindestlohngesetz (MiLoG) gefordert sind. Beide Verordnungen sollen die Aufzeichnungspflichten für bestimmte Berufsgruppen vereinfachen und am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die „Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ und die „Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz“ sollen in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Da Taxi- und Mietwagenunternehmer in der Pressemitteilung nicht genannt wurden, wollte taxi heute wissen, ob sie davon betroffen sind oder nicht. Das Pressereferat zitierte daraufhin aus dem Verordnungstext. Demnach sollen Arbeitgeber erfasst werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigen, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit unterliegen und sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen.

Weiter heißt es in der Antwort des Pressereferats, dass eine ausschließlich mobile Tätigkeit unter anderem im Gütertransport und in der Personenbeförderung vorliege. „Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer täglichen Arbeitszeit regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entgegennehmen oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich.

Solche widersprüchlichen Aussagen findet auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) erklärungsbedürftig. Wie Geschäftsführer Thomas Grätz berichtet, bemüht sich der BZP intensiv um eine Klärung, damit das mobile Gewerbe, das sich auf die neuen Pflichten einstellen möchte, möglichst bald Klarheit hat. Eine „Entwarnung“ sei nicht angesagt.

Auf eine kürzlich von taxi heute ans Bundesarbeitsministerium gestellte Anfrage nach einer Verordnung zum Mindestlohngesetz und den Aufzeichnungspflichten hatte dessen Presseabteilung übrigens geschrieben, dass eine solche Verordnung gar nicht geplant sei. Das MiLoG sei in dieser Hinsicht doch schon klar genug, hieß es in der Antwort sinngemäß.

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