Fiskaltaxameter: Gesetzentwurf soll INSIKA nicht mehr ablehnen

Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der in Zusammenhang mit dem Fiskaltaxameter gebracht wird, geht offenbar stark überarbeitet ins Kabinett.
Noch immer ist unklar, wann genaue Anforderungen an Fiskaltaxameter gesetzlich geregelt werden. (Foto: Dietmar Fund)
Noch immer ist unklar, wann genaue Anforderungen an Fiskaltaxameter gesetzlich geregelt werden. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur digitalen Aufzeichnung von Bargeschäften, der im Internet veröffentlicht ist (taxi heute berichtete), entspricht längst nicht mehr dem Stand der Dinge. Nach einer Anhörung mit Vertretern von Kassenherstellern und Verbänden im Ministerium, die am 25. Mai 2016 stattfand, wurde er tiefgreifend überarbeitet.

Der veröffentlichte Gesetzentwurf hatte das bisher im Zusammenhang mit der Einführung eines Fiskaltaxameters diskutierte Datensicherungsverfahren INSIKA noch als ungeeignet bezeichnet. Dem Vernehmen nach soll es nun aber wieder als Alternative akzeptiert werden, nachdem das Ministerium nicht erklären konnte, welches Verfahren sonst in Frage kommen könnte. Wie in Bielefeld zu hören war, befürworten Vertreter der Finanzverwaltungen der Länder das INSIKA-Verfahren - auch mangels anderer Alternativen.

Eine Neufassung des Gesetzentwurfs soll im Juli ins Bundeskabinett gehen.
 

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